Die Europäische Kommission hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vorschriften zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen stärkt. Durch die Überarbeitung der sogenannten Seveso-II-Richtlinie werden die Rechtsvorschriften an die Änderungen des EU-Chemikalienrechts angepasst und weitere Bestimmungen präzisiert und aktualisiert. Dies umfasst die Einführung strengerer Inspektionsnormen und die Verbesserung der Quantität und der Qualität von Informationen, die der Öffentlichkeit bei einem Unfall zur Verfügung stehen. Die neue Richtlinie tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: „Die Seveso-II-Richtlinie hat wesentlich dazu beigetragen, die Wahrscheinlichkeit und die Folgen von Chemieunfällen zu verringern. Dennoch können solche Unfälle noch immer auftreten, und häufig können sie verheerende Auswirkungen haben. Bei der Sicherheit dürfen wir keine Kompromisse eingehen. Darum werden die vorgeschlagenen neuen Vorschriften das Recht in diesem Bereich weiter stärken und für das notwendige hohe Schutzniveau sorgen.“