Druckgeräte müssen die Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erfüllen. Das gilt auch für Werkstoffe und Halbzeuge, die mittels additiver Verfahren gefertigt und in Druckgeräten oder als Druckgerät eingesetzt werden. „TÜV SÜD hat die KSB SE & Co. KGaA als ersten Hersteller für die additive Fertigung von Werkstoffen und Halbzeugen unter Verwendung eines QM-Systems nach DGR 2014/68/EU, Anhang I, Punkt 4.3 zertifiziert.“ Das erklärt TÜV SÜD in einer Pressemitteilung. Grundlage dafür sei ein neues Zertifizierungsprogramm, das die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie und weiterer Normen berücksichtigt. Zu diesem Zweck hat TÜV SÜD ein neues Zertifizierungsprogramm entwickelt, das die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und die sinngemäße Anwendung der EN 13445-4, Abs. 3.1 berücksichtigt.
Das Zertifizierungsprogramm wurde in einem Pilot-Audit bei der KSB SE & Co. KGaA zum ersten Mal erfolgreich umgesetzt. KSB bietet laut eigenen Angaben Komplettlösungen in der metallbasierten additiven Fertigung unter Anwendung des Pulverbettverfahrens [PBF]. „Neben modernster Technologie und Ausrüstung haben wir die Fachkompetenz für Werkstoffe und den gesamten additiven Fertigungsprozess mit Edelstählen, Nickelbasislegierungen und anderen vorwiegend eisenbasierten Metallpulvern“, sagt Dr. Alexander Böhm, Leiter Werkstofftechnik/Additive Fertigung bei KSB.
Das Additive Fertigungszentrum von KSB in Pegnitz verfügt über voll ausgestattete Produktionseinrichtungen und eine Anlage für metallbasierte additive Fertigung im Pulverbettverfahren. Foto KSB SE & Co. KGaA