Nach Auffassung des Luftsicherheitsverbands FASAG kann die jetzt praktizierte Zuverlässigkeitsüberprüfung des in der Luftsicherheit tätigen Personals mit zwei unterschiedlichen Verfahren zu gravierenden Sicherheitsproblemen führen. In dem von FASAG als sicher eingestuften Verfahren überprüfe die zuständige Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit der überprüften Person und bestätige diese schriftlich, schildert der Bundesverband für Luftsicherheit in einer Pressemitteilung. Das von FASAG kritisierte zweite Verfahren ist eine unternehmensinterne, beschäftigungsbezogene Überprüfung, bei der letztlich der Luftsicherheitsbeauftragte des Unternehmens die Zuverlässigkeit bestätigt. Dies erfolgt nach Angaben von FASAG häufig nicht mit der erforderlichen Genauigkeit, weil eine hohe Zahl von positiven Bescheinigungen eher im Unternehmensinteresse liege. Bei dieser Überprüfung wird eine Selbsterklärung des Mitarbeiters zu Straffälligkeiten abgefragt sowie der Lebenslauf überprüft. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderungssituation sei nach Auffassung von FASAG besondere Präzision bei der Personenüberprüfung unumgänglich. Nach FASAG-Angaben sehe der Entwurf des neuen Luftsicherheitsgesetzes zwar zusätzlich die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses vor, die Prüfung des Lebenslaufs obliege aber weiterhin dem Unternehmen. Nur die ausschließlich behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung biete ausreichend Gewähr für die sichere Beschäftigung von MitarbeiterInnen im Bereich der Luftsicherheit, heißt es.