Weiter mit Bioenergie
„Es soll weitergehen für die Bioenergie – das ist für mich die entscheidende Aussage des EEG-Kabinettsentwurf“, resümiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände. „Die Anhebung der Gebotshöchstwerte ist aus unserer Sicht ein klares Zeichen, dass die Bundesregierung die Klimaschutz- und Systemdienstleistungen unsere Branche schätzt und erhalten will, auch durch den Zubau von Neuanlagen aller Bioenergietechnologien“, so Rostek.
Während nun eine 1-zu-1 Umsetzung der europäischen Richtlinie beim Thema Hocheffizienz die benötigte Klärung bringe, werfe eine Reihe von Neuregelungen jedoch auch Fragen auf. Diese gelte es dringend zu klären. „Allen voran reichen die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina weiterhin nicht aus, um die Vorgaben des Klimaschutzprogramms zu erfüllen. Hier muss das Ziel von 42 Terrawattstunden für die Bioenergie unbedingt aufgenommen werden“, betont die Hauptstadtbüro-Leiterin.

Darüber hinaus seien einige Regelungen für die Anforderungen an die Flexibilisierung von Anlagen besonders im Holzenergiebereich noch unklar, was es zu beheben gelte. „Auch beim Thema Güllevergärung spricht der Kabinettsentwurf zwar die wesentlichen Aspekte grundsätzlich an, allerdings ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass diese auch direkt im Gesetz geregelt und nicht auf später verschoben werden“, so Rostek weiter. „Wir nehmen also die Ankündigung der Bundesregierung beim Wort, dass dieses Thema noch Gegenstand von Diskussionen sei – denn hier gibt es noch viel Klimaschutzpotenzial zu heben.“

Zum Einsatz von Biomasse zur Stromerzeugung gehören etwa das Verbrennen von Holz in Biomasseheizwerken und Biomasseheizkraftwerken oder das Vergären von Gülle aus Energiepflanzen in Biogasanlagen. Attraktiv wird Biomasse auch durch ihre Vielseitigkeit. Sie ist „die einzige erneuerbare Energie, aus der sich alle benötigten End- oder Nutzenergien wie Wärme, Strom und Kraftstoffe gewinnen lassen“, unterstreicht die deutsche „EnergieAgentur.NRW“. Biomasse erweist sich als echter Alleskönner, und das in fester, flüssiger und auch gasförmiger Form.
Essentiell für den Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes sind Armaturen. Im Biokessel und Gaskessel, in Thermal- und Kühlkreisläufen, bei der Einspritzstation, der Dampftemperatur-Regelung, per Kesselkopfschieber und Frischdampfschieber und an Kondensat-Tanks regeln Ventile die Ströme. Drosselventile, Druckminderventile und Sicherheitsventile werden beispielsweise benötigt. Fernwärmenetzpumpen, Speisepumpen, Kondensatpumpen und Pumpen mit Frequenzumrichter sind ebenfalls unverzichtbar. Insofern ist die Nachricht von dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der die Systemrelevanz von Strom aus Biomasse sieht, auch ein positives Signal für die Armaturenanbieter. Sie dürfen sich über die weitere Entwicklung der Bioenergiebranche freuen.
