230 Mio. Euro für die Anwendung
Rund 230 Millionen Euro der KI-Mittel werden in Maßnahmen für den Transfer von Künstlicher Intelligenz in die Anwendung investiert. Über 190 Millionen Euro fließen in die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Etwa 55 Millionen Euro werden für Maßnahmen der Themenbereiche gesellschaftlicher Dialog und Partizipation, Technikfolgenabschätzung und Ordnungsrahmen sowie zur Förderung betrieblicher Qualifikationsmaßnahmen verwendet.
Bereits mit dieser ersten Tranche werde auch in die Verbesserung der Datenverfügbarkeit investiert, heißt es weiter. Es werden sektorübergeifende und sektorspezifische Maßnahmen gefördert. Grundlage ist ein gemeinsames Konzept für die Verwendung der Zusatzmittel aus dem Bundeshaushalt 2019. Nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung sollen mit dem Haushalt 2020 weitere 500 Millionen Euro zur Förderung Künstlicher Intelligenz zur Verfügung gestellt werden.
Wettbewerb und Trainer
„Wir müssen beim Thema KI schneller von der Forschung zur Anwendung kommen“, erklärt Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Zentral sei, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Künstliche Intelligenz tatsächlich nutzen und anwenden. „Daher freue ich mich, dass fast die Hälfte der zusätzlichen KI-Mittel in diesen Transfer von der Forschung in die Praxis fließen wird.“ Mit dem Innovationswettbewerb KI und gezielt ausgewählten KI-Trainern in den Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren fördert das Bundeswirtschaftsministerium die Anwendung vor Ort. „Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft“, so Altmaier.
„Die hervorragende KI-Forschung in Deutschland werden wir mit dem Ausbau unserer Kompetenzzentren für KI-Forschung international noch wettbewerbsfähiger machen und sie mit Industrie und Wirtschaft vernetzen. Wir setzen auf die besten Köpfe im In- und Ausland“, erläutert Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Gemeinsam mit der Alexander von Humboldt-Stiftung werde man weltweit renommierte Wissenschaftler für Deutschland gewinnen.
EU: rote Linien und Freiräume
Auch auf europäischer Ebene rückt die Künstliche Intelligenz in den Fokus. So empfehlen die von der EU beauftragten Experten „rote Linien für kritische Anwendungen, aber auch Freiräume für Innovation“, erklärt der VDMA. „Ein Bericht mit 33 Ratschlägen soll der Politik den Weg weisen in eine bessere Zukunft mit nützlichen KI-Anwendungen, aber ohne Auswüchse wie etwa die Rundumüberwachung der Bürger.“
Der nun vorgestellte Bericht mit dem Titel „Policy and investment recommendations for thrustworthy AI“ plädiert für einen risikobasierten Ansatz: Die Gesetzgebung soll sich an der Größe des Risikos und der Autonomie der KI-Systeme orientieren und grundsätzlich zurückhaltend gestaltet werden. Wo Bürgerrechte bedroht sind, werden klare rote Linien empfohlen – etwa in Form von strengen Regeln für digitale Überwachung oder einer Pflicht, KI-basierte Entscheidungen als solche zu kennzeichnen. „Auf der anderen Seite sollen unnötig enge Vorschriften vermieden werden und flexible Lösungen – zum Beispiel in Form von gesetzgeberischen Ausnahmen („regulatory sandboxes“) – sollen Freiräume für Innovation schaffen“, berichtet der VDMA. Es muss vermieden werden, risikoarme KI-Anwendungen in frühen Entwicklungsstadien mit undifferenzierten Regeln zu behindern.
KI in die Anwendung bringen
Zu kurz kommt aus Sicht des VDMA die Rolle der strategischen Wertschöpfungsketten für die erfolgreiche Nutzung und Verbreitung von KI-basierten Lösungen: „Es darf nicht nur darum gehen, Spitzenforschung zu fördern und eine KI-Industrie zu schaffen. Vielmehr muss auf vorhandenen Stärken aufgebaut und KI in die Anwendung in Industrie und Mittelstand gebracht werden.“
Insgesamt stellen diese Empfehlungen laut VDMA einen wichtigen Meilenstein für die Gestaltung eines KI-Binnenmarkts und im Wettlauf um die globale KI-Vorherrschaft dar. „Sie sind nicht verbindlich, aber es ist davon auszugehen, dass sie eine maßgebliche Grundlage für die Digitalpolitik der neuen Europäischen Kommission sein werden und sich einige der Ideen in zukünftigen EU- Gesetzen wiederfinden werden.“
„Zukunftsweisender Ton“
Im Gegensatz zu den eher technologiekritischen Ethikrichtlinien aus der gleichen Expertengruppe werde damit ein ausgewogener und zukunftsweisender Ton angeschlagen. Auch der VDMA hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass KI nicht überall gleich kritisch und autonom sei und es einer differenzierten und chancenorientierten Sicht bedürfe.