Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet u.a. die (vorbeugende) Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwasser. Gewerblich und öffentlich genutzte Trinkwasser-Großanlagen mit Aerosolbildung (Entwicklung von Dämpfen) müssen danach vom Inhaber dem Gesundheitsamt gemeldet und von diesem einmal jährlich untersucht werden, weiß die Oventrop GmbH & Co. KG.
Die Wasserproben im Gebäude können an üblichen Zapfstellen entnommen werden.
Die Installation von zwei Probenahmeventilen am Warmwasseraustritt und am Zirkulationseingang der Warmwasserbereitung reichen aus, um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in Bezug auf die orientierende Legionellenuntersuchung umzusetzen.
Oventrop bietet hierzu das „Aquastrom P“-Probenahmeventil zur Überprüfung des Trinkwassers auf Keime und Bakterien an. Das Ventil ist in den Nennweiten G 1/4 und G 3/8 erhältlich, meldet das Unternehmen. Das Ventilgehäuse besteht aus Rotguss, der Auslaufbogen aus Edelstahl. Die Armatur ist beflammbar und kann somit desinfiziert werden, so die Details. Alle Oventrop Freistrom-, KFR-, FR-Ventile, Kugelhähne und Strangregulierventile für Trinkwasser sollen mit Probenahmeventilen auch nachträglich ausgerüstet werden können.