Zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einer Geldauflage von 50.000 Euro wurde ein Deutsch-Iraner durch das Bonner Landgericht verurteilt, weil er in mehreren Fällen versucht hatte, 26 Vakuumpumpen im Wert von rund 580.000 Euro, Kugelventile- und hähne für knapp 32.000 Euro sowie metalloplastische Dichtungen am Zoll vorbei in den Iran zu liefern. Damit verstieß der 58-Jährige gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die iranischen Firmen befanden sich zum Teil auf dem Index der Embargovorschriften der EU und der Vereinten Nationen. Nach Angaben des Richters seien die Dichtungen für den Bau von Raketen verwendbar. Der 58-Jährige führte bei der versuchten Ausfuhr gefälschte Papiere mit sich.